Strom erzeugende Heizungen (auch: Kraftwärme-Kopplung KWK, Blockheizkraftwerke BHKW) erhalten zum einen Förderungen nach dem KWK- oder EEG-Gesetz zum anderen haben sie Anspruch auf Rückerstattung der Energiesteuer für den eingesetzten Brennstoff (wurde zum 1.4.2012 ausgesetzt und nach Entscheidung der EU im Nov. 2012 rückwirkend wieder freigegeben) und Anspruch auf Vergütung des eingespeisten Stroms (Stichwort EEX) einschließlich vermiedener Netznutzungsentgelte (vNNE).