Die Organe der Genossenschaft sind:
A. der Vorstand
B. der Aufsichtsrat
C. die Generalversammlung
Mitglieder und Generalversammlung:
Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Generalversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in dieser Satzung bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere über:
a) Änderung der Satzung,
b) Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts des
Prüfungsverbandes,
c) Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des
Jahresüberschusses oder Deckung des Jahresfehlbetrages,
d) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats,
e) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands
Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Generalversammlung gewählt.
Aufsichtrat
Der Aufsichtsrat besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden.
Referenzobjekt 2010-12 - Wohnhaus mit Büronutzung
KWK-Anlage Dachs G5.5 mit Kondensor und Brennwert-Kessel 35KW
Inbetriebnahme 12.2010
IST-Produktion KWK-Anlage zum 31.12.2015:
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