Wie ist er setzt sich zusammen ?

 

Als Endkunde müssen folgende Anteile und mehr am Strompreis an den Stromlieferanten bezahlt werden.

Warum und mehr: Erfindungsreich wie Gesetzgeber und Stromlieferanten sind, verändert sich die Zusammensetzung und Anzhal der Komponenten quasi jährlich. Mit steigender Anzahl von Windparks, die in das Meer verlagert werden steigen z.B. die Stromtransportkostem. Es müssen neue Unterssekabel verlegt werden und das kostet Geld. Und schon wird eine weitere Strompreiskomponente "Offshore" ins Leben gerufen. 

 - Mehrwertsteuer  z.Zt. 19 %

  ca. 4,200 ct pro kWh

 - Netznutzung (z.B. Schwabacher Stadtwerke)

  6,790 ct pro kWh

 - Konzessionsabgabe (z.B. Stadt Schwabach)

  1,590 ct pro kWh

 - Stromsteuer

 2,050 ct pro kWh

 - EEG-Umlage (ab 2020)

6,756 ct pro kWh

 - KWK-Abgabe

 0,345 ct pro kWh

 - Erzeugungspreis

 x,xxx ct pro kWh

Bei einer Eigenproduktion von Strom z.B. mit einer Kraftwärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) reduziert sich der Preis um die Anteile Netznutzung, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, EEG und Mehrwertsteuer.

Stand Sept. 2016 ist der Regierungsentwurf des KWKG-2016 beschlossen. Danach werden voraussichtlich folgende Änderungen für BHKW bis 50 KWel eintreten:

Blockheizkraftwerke zur Gebäudeenergieversorgung im Leistungsbereich bis 50 kW erhalten den KWK-Zuschlag (für jede erzeugte Kilowattstunde) nicht mehr über 10 Jahre hinaus, sondern verlieren die Zuschlagsberechtigung nach 45.000 Stunden. Der Zuschlag für selbst verbrauchten Strom soll noch 4 Cent je kWh betragen (bisher 5,41) und der in das öffentliche Netz eingespeiste Strom soll einen Zuschlag von 8 Cent je kWh erhalten.

Die Energiesteuer wird wie bisher für Brennstoffe Gas, Öl rückerstattet.

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Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2011-005

KWK-Anlage Dachs G5.5 mit Kondensor und  NT-Kessel 75KW

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