Förderungen und Vergütungen

Ziel der meisten Eigentümer von Strom erzeugenden Heizungen (KWK-Anlagen, BHKW) ist es den produzierten Strom selbst zu verbrauchen. Jede nicht eingekaufte kWh Strom erhöht den wirtschaftlichen Nutzen.

Allerdings gelingt es nur selten, dass der produzierte Strom komplett selbstverbraucht wird.

Die überschüssige Menge wird in das Stromnetz des lokalen Netzbetreibers eingespeist. Der eingespeiste Strom wird vom lokalen Netzbetreiber vergütet. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1:

Der Betreiber einer KWK-Anlage handelt die Vergütung mit dem lokalen Netzbetreiber aus.

Möglichkeit 2:

In der Regel gehen die Netzbetreiber den zweiten Weg zur Festlegung der Vergütung für die Netzeinspeisung.

Diese Vergütung wird an der Leipziger Strombörse (EEX - European Energy Exchange) als sogenannter KWK-Index geführt. Der KWK-Index ist der quartalsweise Mittelwert des an der Börse gehandelten Strompreises.

Der Mittelwert wird jeweils zum

31.03.
30.06.
30.09.
31.12.

festgelegt.

Die im jeweils zurückliegenden Quartal eingespeiste Strommenge wird mit dem jeweiligen Quartalswert multipliziert und vom lokalen Netzbetreiber an den KWK-Anlagenbetreiber ausgezahlt.

Die Liste mit den Werten des KWK-Index der letzten Quartal kann als PDF-Datei heruntergeladen werden (ohne Gewähr):

Beim Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

                                                       >>>   KWK-Index beim B.KWK

oder direkt an der Leipziger EEX-Börse:

                                                       >>>  KWK-Index aktueller Stand

Das EEG 2012 regelt die Vergütungen für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen werden (§§ 23–33 EEG 2012). Für bereits in Betrieb befindliche Anlagen gilt grundsätzlich die bisherige Rechtslage fort – vorbehaltlich einiger Übergangsbestimmungen (§ 66 EEG).

Die EEG-Vergütungen (Höhe pro kWh, Dauer der Vergütung in Jahren, ...) werden unterscheiden nach der Art / Technik zur Stromproduktion wie z.B. Windkraft, Photovoltaik, Grubengas, Biomasse, Geothermie, ... vor.

Darüber hinaus sieht das EEG für die einzelnen Energiearten angepasste Vergütungen je nach Ausbauleistung vor.

Eine sehr gute, leicht verständliche Übersicht und Erklärung kann bei Wikipedia nachgelesen werden >>>

Viele Heizungen sind zu ersetzen oder kommen in das Alter gegen neuere Modelle getauscht zu werden.

Was tun, welches Modell, auf was ist zu achten, was ein unbedingtes MUSS.

Zentrale Aussage von uns: Soweit möglich nach CO2-freien Möglichkeiten schauen. Das kann eine PV-Anlage mit Batterie oder z.B. eine Brennstoffzelle werden.

Eine gute Übersicht ist unter Heizung.de zu finden Förderung der Brennstoffzelle in Deutschland


Die Förderung der Brennstoffzelle setzt sich dabei aus einem Basis- und einem Bonusbetrag zusammen.
Während Hausbesitzer dabei grundsätzlich 5.700 Euro für jede zugelassene Brennstoffzellenheizung bekommen, gibt es noch einmal 450 Euro je 100 Watt elektrischer Leistung.

Beispiel für eine Heizung, die 750 Watt elektrisch leistet, gibt es dabei:

  • 5.700 Euro als Grundförderung
  • 3.600 Euro als leistungsabhängiger Zusatzbetrag
  • 9.300 Euro Förderung für die Brennstoffzellenheizung von der KfW

Partner Anzeigenteil

Edeka Markt Krawczyk

Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2010-12 - Wohnhaus mit Büronutzung

KWK-Anlage Dachs G5.5 mit Kondensor und  Brennwert-Kessel 35KW

Inbetriebnahme 12.2010

IST-Produktion KWK-Anlage zum 31.12.2015:

  • Laufzeit:                        24.357 h
  • Stromproduktion:     129.710 kWh
  • Eigennutzung:              48.479 kWh
  • Einspeisung:                  81.241 kWh
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