Der aktuelle Entwurf  sieht folgende Änderung bei der KWK-Vergütung vor:

Der Zuschlag für KWK-Strom, der nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, beträgt 4,00 ct/kWh (für Neuanlagen mit Errichtung ab tt.mm.2016)

Der Zuschlag für KWK-Strom, der in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, beträgt 8,00 ct/kWh (für Neuanlagen mit Errichtung ab tt.mm.2016).

Der  Bonus wird auf für 45.000 Betriebsstunden gezahlt.

Anmerkung der Wärme-Strom-Gemeinschaft eG:

Damit wird vermutlich eine Konkurrenz zu den regenerativen Energien entstehen, da die Einspeisung nicht bedarfsgesteuert erfolgt. Die KWK-Anlage werden immer laufen, wenn Wärmebedarf angefordert ist und damit verbunden eine Stromproduktion stattfindet.

Sinnvoll wäre eine Einspeisung dann, wenn sie gezielt zur Spitzenlast-Abdeckung oder bei Schwankungen bei den regenerativen Energie (Somme scheint nicht, Windstille, ...) angefordert würde.

Eine angemessene Vergütung für die bereitgestellte Abdeckung der Spitzenlast wäre eine Maßnahme im Sinne der Energiewende.

Mehr Informationen gibt es hier >>>

Weitere Details erfahren Sie bei uns oder können Sie dem Gesetzestext zu entnehmen.

Partner Anzeigenteil

Raiffeisenbank Roth-Schwabach

Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2010-12 - Wohnhaus mit Büronutzung

KWK-Anlage Dachs G5.5 mit Kondensor und  Brennwert-Kessel 35KW

Inbetriebnahme 12.2010

IST-Produktion KWK-Anlage zum 31.12.2015:

  • Laufzeit:                        24.357 h
  • Stromproduktion:     129.710 kWh
  • Eigennutzung:              48.479 kWh
  • Einspeisung:                  81.241 kWh
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