Die Bundesregierung hat die Novelle 2015 des Mini-KWK-Impulsprogramms beschlossen, diese tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft (siehe Bundesanzeiger zum 15.12.2014
Leichte Steigerung der Förderhöhe und zusätzliche Bonusförderung getrennt nach Wärme (Brennwert) und Strom (Anteil) für KWK-Anlagen bis 20 KW elektrische Leistung.