Die Generalversammlung der Mitglieder (Anteilseigner) ist das oberste Entscheidungsgremium der Genossenschaft.

Die Mitglieder entscheiden u.a. über Satzungsänderungen, sie wählen den Vorstand und den Aufsichtsrat. Die Generalversammlung findet mindestens einmal pro Kalenderjahr (gleich Geschäftsjahr) statt. Sie nimmt den Bericht des Vorstandes entgegen und entlastet den Vorstand.

Die Zahl der Mitglieder ist von der Gründungsversammlung am 30.04.2009 bis heute (6. Jan. 2019) auf 100 Mitglieder angestiegen.

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Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2011-005

KWK-Anlage Dachs G5.5 mit Kondensor und  NT-Kessel 75KW

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