Entsprechend der Präambel der Satzung können unter dem Mantel der WSGeG Klein- und Kleinstprojekte realisiert werden. Das Projekt genießt alle Vorteile einer Genossenschaft, ohne diese selbst gründen und verwalten zu müssen:
- kein Gründungsaufwand
- schnelle Realisierung möglich
- nur anteilige Verwaltungskosten
- Know-how der Genossenschaft nutzen
- Einkaufsvorteile der Genossenschaft nutzen
Innerhalb der WSGeG wird für jedes Projekt ein separates individuelles Betriebs- und Finanzierungskonzept erstellt.
Grundsätzlich denkbar sind:
- Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes für ein konkretes Projekt mit Geschäftsführung durch WSGeG (z.B. „Bürgersolaranlagen“)
- Nachrangdarlehen an WSGeG, die damit ein konkretes Projekt finanziert *
- Ausgabe von Genussscheine durch WSGeG zur Finanzierung eines konkreten Projektes *
*keine BaFin-Genehmigung notwendig
Für jedes Projekt können so gezielt Kapitalgeber / Engagierte gesucht und gefunden werden. Emotionelle Verbundenheit (mit einem Verein, der Kirche, eines Dorfes …ect), zukunftsfähige Energieversorgung /–nutzung verbinden sich mit den Möglichkeiten einer ethisch-korrekten Kapitalanlage. Anstelle einer anonymen Kapitalanlage kennt der Investor „seine“ Anlage und kann eine normale Rendite für sein Kapital erwirtschaften.